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Storys, die man nicht übersieht.

Der obligatorische Obstkorb ist längst nicht mehr ausreichend

Wirtschaft · 4 Min.

Vom Benefit zum Wettbewerbsfaktor

Betriebliche Altersvorsorge und Gesundheitsleistungen entwickeln sich vom freiwilligen „Goodie“ zum strategischen Instrument im Wettbewerb um Fachkräfte

Von UNSEEN Redaktion

Der Obstkorb hat Konkurrenz bekommen. Wenn Unternehmen heute über attraktive Arbeitsbedingungen sprechen, geht es längst nicht mehr nur um Homeoffice, flexible Arbeitszeiten oder das Jobticket. Auch Leistungen, die unmittelbar auf die finanzielle und gesundheitliche Absicherung der Beschäftigten einzahlen, gewinnen an Bedeutung. Betriebliche Altersvorsorge (bAV) und betriebliche Krankenversicherung (bKV) sind dabei besonders interessant: Sie verbinden einen konkreten persönlichen Nutzen mit einem Signal an die Belegschaft – dass der Arbeitgeber nicht nur die Arbeitsleistung, sondern auch die langfristige Absicherung seiner Mitarbeiter im Blick hat.

Für Unternehmen ist das mehr als eine Frage des guten Images. In einem Arbeitsmarkt, in dem qualifizierte Beschäftigte schwer zu gewinnen und teuer zu ersetzen sind, können zusätzliche Vorsorgeleistungen Teil einer langfristigen Personalstrategie werden.

Die Betriebsrente ist relevant – aber noch längst nicht selbstverständlich

Der Stellenwert der Altersvorsorge ist unter Beschäftigten ungebrochen hoch. Gleichzeitig stagniert die Nutzung der betrieblichen Altersversorgung. Das zeigt die aktuelle bAV-Studie von Deloitte, für die 2.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland befragt wurden. Demnach betreiben rund 40 Prozent der Befragten eigenständig Vorsorge über eine Entgeltumwandlung – die beliebteste Säule der betrieblichen Altersvorsorge, bei der Arbeitnehmer einen Teil ihres Lohns direkt in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Gerade der Arbeitgeberzuschuss kann dabei einen Unterschied machen. Seit 2019 müssen Arbeitgeber wegen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) bei einer durch Entgeltumwandlung finanzierten bAV grundsätzlich 15 Prozent des umgewandelten Betrags zuschießen, soweit sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Mit dem Inkrafttreten des BRSG II in diesem Jahr machte der Gesetzgeber eine höhere Förderung durch den Arbeitgeber noch attraktiver.

Für Unternehmen entsteht damit ein doppelter Effekt: Die bAV kann einen konkreten Beitrag zur finanziellen Absicherung leisten und zugleich Bestandteil des Vergütungspakets werden. Aktuelle Zahlen zeigen, dass mehr als 16 Millionen Menschen in Deutschland bereits über ihren Arbeitgeber fürs Alter vorsorgen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen kann eine gut strukturierte Betriebsrente deshalb ein sichtbarer Bestandteil des Arbeitgeberangebots sein.

Gesundheitsvorsorge betrifft zunehmend auch die Arbeitgeber
Gesundheitsvorsorge betrifft zunehmend auch die Arbeitgeber

Gesundheit wird zum unmittelbar erlebbaren Benefit

Während die bAV vor allem einen langfristigen Nutzen verspricht, hat die betriebliche Krankenversicherung einen Vorteil, der im Arbeitsalltag schneller sichtbar wird. Sie kann beispielsweise zusätzliche Leistungen für Zahnbehandlungen, Sehhilfen oder bestimmte Gesundheitsleistungen abdecken – Leistungen also, für die Beschäftigte sonst häufig selbst aufkommen müssten. Bereits mit einem Investment von 15 Euro monatlich kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer durch eine Zusatzversicherung mit bis zu 300 Euro im Jahr für zusätzliche Angebote unterstützen. Auch eine gesundheitsfördernde Zuwendung, die den allgemein zulässigen geldwerten Vorteil von monatlich 50 Euro übersteigt, kann nach Angaben des Gesundheitsministeriums bei entsprechender Ausgestaltung ebenjener Zuwendung steuerbefreit erfolgen.

Wie relevant das Thema inzwischen ist, zeigt eine von ARAG beauftragte YouGov-Studie. Acht von zehn Arbeitnehmern halten es demnach für wichtig, dass sich ihr Arbeitgeber um die Gesundheit seiner Beschäftigten kümmert. Für jeden zweiten Befragten spielt eine bKV bei der Suche nach einem neuen Arbeitgeber eine Rolle.

Auf Unternehmensseite ist die Leistung dagegen noch keineswegs Standard. Zum Zeitpunkt der Studie boten lediglich 18 Prozent der befragten Unternehmen eine arbeitgeberfinanzierte bKV an. Diejenigen, die sie bereits eingeführt hatten, berichteten überwiegend von positiven Erfahrungen. 88 Prozent der Entscheider mit bKV sahen einen Nutzen in der Einführung; bei Unternehmen mit entsprechenden Angeboten wurden unter anderem Verbesserungen bei Mitarbeiterzufriedenheit und Recruiting festgestellt. Noch deutlicher wird das Potenzial beim Blick auf die Mitarbeiterbindung. Eine vom Marktforschungsinstitut GfK durchgeführte Studie zur betrieblichen Krankenversicherung kommt zu dem Ergebnis, dass Unternehmen mit bKV eine bis zu 50 Prozent niedrigere Fluktuation aufwiesen.

Für den Mittelstand liegt darin eine Chance

Gerade kleinere und mittlere Unternehmen können mit Vorsorgeleistungen einen Akzent setzen, ohne in allen Bereichen mit den Gehältern großer Konzerne konkurrieren zu müssen. Eine zusätzliche Altersvorsorge oder Gesundheitsversicherung ersetzt zwar kein wettbewerbsfähiges Gehalt. Sie kann das Gesamtpaket aber um Leistungen erweitern, deren persönlicher Wert für Beschäftigte unmittelbar oder langfristig spürbar ist.

Vom Versicherungsprodukt zur Personalstrategie

Betriebliche Altersvorsorge und betriebliche Krankenversicherung verfolgen unterschiedliche Zeithorizonte. Die bAV adressiert die langfristige finanzielle Sicherheit, die bKV einen unmittelbaren Gesundheitsnutzen. Gemeinsam können beide Leistungen jedoch ein wichtiges Signal senden: Der Arbeitgeber übernimmt Verantwortung über den eigentlichen Arbeitsplatz hinaus. Aus einem Versicherungsvertrag wird dann ein Bestandteil der Unternehmenskultur. Und aus einem vermeintlichen Kostenfaktor kann ein Instrument werden, das sich an einer zentralen unternehmerischen Frage messen lässt: Wie gelingt es, gute Mitarbeiter zu gewinnen – und sie langfristig im Unternehmen zu halten?

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